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DIN EN 729_Info

2024-05-18 来源:客趣旅游网
Die

Dipl.-Ing. J. Bette, SLV DuisburgDipl.-Ing. R. Zwätz, SLV Duisburg

informiert

Stand: 11.10.2004

Zertifizierung von Betrieben nach DIN EN 729 (ISO 3834)

In der Normserie DIN EN 729 (ISO 3834) sind die Qualitätsanforderungen festgelegt, die ein Hersteller vonschmelzgeschweißten Bauteilen und Konstruktionen erfüllen muss.

Diese Normserie umfaßt sowohl die Massenfertigung, als auch die Einzelfertigung in allen Fertigungsberei-chen wie Rohrleitungen, Behälter- und Apparatebau, Haushalts- und Landwirtschaftsgeräte, Krane, Brückenund andere geschweißte Bauteile.

Die Normserie DIN EN 729 löste, zusammen mit der DIN EN 719, die bisher geltenden GrundnormenDIN 8563 Teil 1 und DIN 8563 Teil 2 ab.

Die Normserie regelt die Qualitätsanforderungen an den Betrieb und legt Grundsätze zur Qualitätssicherunggeschweißter Produkte fest.

Vom Inhalt korrespondiert die Normserie DIN EN 729 mit der Norm DIN EN ISO 9001 und stellt im Bereichder Schweißtechnik eine angemessene Vorstufe zur Schaffung eines Qualitätsmanagementsystems nachDIN EN ISO 9000 ff. dar. Die qualitätssichernden Anforderungen reichen von der Angebotsphase über denVertrag, die Konstruktion, die Fertigung, die Prüfung, die Wartung bis zur Dokumentation.

Eine Zertifizierung nach dieser Norm kann im Rahmen des Gemeinschaftsrechtes der EG eine unabdingba-re Forderung für den Warenaustausch oder das “in den Verkehr bringen“ von geschweißten Produkten sein.Sie dient als Anwendernorm dem Kunden, indem ihm garantiert wird, dass die geschweißten Produkte unterEinhaltung qualitätssichernder Maßnahmen hergestellt und geprüft wurden. Darüber hinausgehende Forde-rungen, z.B. Bauartzulassungen oder der Forderung nach anderen Bescheinigungen oder Eignungsnach-weisen für die Hersteller im geregelten Bereich, werden durch das Zertifikat EN 729 nicht berührt.

1. Aufbau und Anwendung der Norm

Die Normserie DIN EN 729 (ISO 3834) „Schweißtechnische Qualitätsanforderungen - Schmelzschweißenmetallischer Werkstoffe“ besteht derzeit aus folgenden Teilen:Teil 1:Richtlinien zur Auswahl und VerwendungTeil 2:Umfassende QualitätsanforderungenTeil 3:Standard-QualitätsanforderungenTeil 4:Elementar-Qualitätsanforderungen

Tabelle 1 (identisch mit Tabelle 1, DIN EN 729-1) beinhaltet die Auswahl der Nachweisstufe in Abhängigkeitvon den schweißtechnischen Anforderungen und Tabelle 2 (identisch mit Anhang B der DIN EN 729-1) dieGesamtübersicht über die schweißtechnischen Anforderungen in Abhängigkeit von der Nachweisstufe mitBezug auf DIN EN 729-2, DIN EN 729-3 und DIN EN 729-4.

Tabelle 1:Auswahl von schweißtechnischen Qualitätsanforderungen

Qualitätsanforderungen

Schweißtechnische Anforderungenentsprechend Vertrag

Wenn ein Qualitätssicherungssys-Wenn ein Qualitätssicherungssys-1)

tem nach DIN EN ISO 9001oder DINtem1) nach DIN EN ISO 9001 oderEN ISO 9002 gefordert ist, benutzeDIN EN ISO 9002 nicht gefordert ist,

benutzeEN 729-2 1)EN 729-2 1)EN 729-2 1)

EN 729-2EN 729-3EN 729-4

Umfassende QualitätsanforderungenStandard QualitätsanforderungenElementare Qualitätsanforderungen

1)

Innerhalb des Anwendungsbereiches von DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 9002 können die Anforderungen vonEN 729-2 entsprechend der Art der geschweißten Konstruktion verringert werden.

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Tabelle 2:

Die Gesamtübersicht über die schweißtechnischen Qualitätsanforderungen mit Bezug auf EN 729-2, EN 729-3 und EN 729-4

Teile von EN 729ElementeVertragsüberprüfungKonstruktionsüberprüfungUnterlieferantSchweißer, BedienerSchweißaufsichtEN 729-2voll dokumentierteÜberprüfungEN 729-3weniger ausführliche Über-prüfungEN 729-4Konstruktionsunterlagen für die Schweißungensind zu bestätigenbehandeln wie HauptlieferantSchweißaufsichtspersonal mit entsprechenden technischenKenntnissen nach EN 719 oder Personen mit gleichartigenKenntnissenausreichendes und befähigtes Personal mussverfügbar seinNachweis, dass Eignung undInformation vorhanden sindmuss Norm erfüllenkeine Forderung, aber per-sönliche Verantwortung desHerstellersausreichendes und befähigtesPersonal notwendig; Zugangfür unabhängige Prüfstelle,wenn gefordertkeine besondereForderungkeine Forderungkeine Forderungkeine Forderungkeine besondereForderungkeine Forderungkeine Forderungkeine Forderunganerkannt nach dem entsprechenden Teil von EN 287 oder EN 1418Personal für QualitätsprüfungenFertigungseinrichtunggefordert für Vorbereitung, Schneiden, Schweißen, Trans-port, Heben, zusammen mit Sicherheitseinrichtungen undSchutzkleidungist durchzuführen, Instand-haltungsplan ist notwendignotwendigkeine besondere Forderung,muss angemessen seineingeschränkter Plan not-wendigInstandhaltungder EinrichtungFertigungsplanSchweißanweisungen(WPS)Anerkennung derSchweißverfahrenArbeitsanweisungDokumentationLosprüfung vonSchweißzusätzenLagerung und Handhabung derSchweißzusätzeLagerung derGrundwerkstoffeWärmenachbehandlungQualitätsprüfung vor, während, nachdem SchweißenMangelnde ÜbereinstimmungKalibrierungKennzeichnungRückverfolgbarkeitQualitätsberichteAnweisungen für die Schweißer müssen verfügbar sein,siehe den entsprechenden Teil von EN 288nach dem entsprechenden Teil von EN 288;Anerkennung durch Anwendungsnorm oderVertragsbedingungenSchweißanweisungen (WPS) oder geeignete Arbeitsanwei-sungen müssen verfügbar seinnotwendignur, wenn im Vertrag vorge-schriebennicht vorgeschriebennicht vorgeschriebenmindestens, wie vom Lieferanten empfohlenSchutz gegen Umwelteinflüsse erforderlich;Kennzeichnung muss erhalten bleibenFestlegung und vollständigerBestätigung der FestlegungBericht notwendignotwendigwie für festgelegte Verfahren gefordertVerfahren müssen verfügbar seinVerfahren müssenverfügbar seingefordert, wenn geeignetnicht festgelegtnicht festgelegtgefordert, wenn geeignetnicht festgelegtwie im Vertrag gefordertmüssen verfügbar sein, um die Haftungsregeln für das Er-zeugnis zu erfüllenmindestens 5 Jahre aufbewahrenkeine Forderungkeine ForderungVerantwortung, wie imVertrag festgelegtBlatt 2 von 4

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2.

2.1

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Voraussetzungen für eine Zertifizierung

DIN EN 729-2 (umfassende Qualitätsanforderungen)

Im Unternehmen muss ein QM-System installiert sein, in dem die Elemente nach Tabelle 2 angemessenerfasst sind.

Bei einem Audit durch die anerkannte Stelle muss das Unternehmen nachweisen, dass das System

⇒ durch die Geschäftsleitung als verbindlich erklärt wurde,

⇒ alle Elemente der Norm angemessen berücksichtigt,⇒ allen Mitarbeitern bekannt ist,

⇒ von allen Mitarbeitern beachtet wird und

⇒ in Form der notwendigen Abläufe durch Aufzeichnungen angemessen nachgewiesen wird.

Zu den personellen Voraussetzungen gehört eine Schweißaufsichtsperson nach DIN EN 719 (ISO 14731).Die Stufe der erforderlichen Kenntnisse der Schweißaufsichtsperson ergibt sich aus der Art der Fertigung(Werkstoff) und der Beanspruchung, aus dem Anwendungsregelwerk oder dem Vertrag. Außerdem sindgeprüfte Schweißer nach DIN EN 287 (ISO 9606) und/oder geprüfte Bediener von vollmechanisierten oderautomatisierten Schweißanlagen nach DIN EN 1418 (ISO 14732) erforderlich.

Die betrieblichen Einrichtungen müssen die Anforderungen nach Abschnitt 8 der DIN EN 729-2 erfüllen.Eine Bescheinigung kann im Rahmen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 oder im Zusammenhangmit der Erteilung eines Eignungsnachweises bzw. einer Zulassung ausgestellt werden. Der Antrag kannaber auch separat gestellt werden. Das Antragsformular ist vollständig, entsprechend den Elementen, aus-zufüllen.2.2

DIN EN 729-3 (Standard-Qualitätsanforderungen)

Im Unternehmen muss ein QM-System in Form von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen oder anderenFestlegungen vorhanden und angemessen dokumentiert sowie wirksam eingeführt sein.Bei einem Audit muss das Zusammenwirken der Abläufe nachweisbar sein.

Zu den personellen Voraussetzungen gehören neben der/den Schweißaufsichtsperson(en) (mindestensSFM) mit Grundkenntnissen der Fertigung, Prüfung und Abnahme geprüfte Schweißer nach DIN EN 287und/oder geprüfte Bediener von voll mechanisierten oder automatisierten Schweißanlagen nachDIN EN 1418.

Die betrieblichen Einrichtungen müssen die Anforderungen nach Abschnitt 8 der DIN EN 729-3 erfüllen.Eine Zertifizierung kann mit einer Betriebsprüfung zur Erteilung von Eignungsnachweisen oder Zulassungen(DIN 18800-7, DIN 6700-2, DIN 4113, DIN 4099) gleichzeitig beantragt werden. In diesem Fall ist ein ergän-zendes Kurzfrageblatt mit dem Antrag zur Erteilung des Eignungsnachweises auszufüllen.Der Antrag kann aber auch separat, unabhängig von einem Eignungsnachweis, gestellt werden.2.3

DIN EN 729-4 (Elementar-Qualitätsanforderungen)

Dieser Teil gilt nur für die Herstellung von einfachen, untergeordneten geschweißten Bauteilen ohne hoheSicherheitsbedürfnisse.

Eine Forderung nach dem Vorhandensein einer Schweißaufsichtsperson im Sinne der DIN EN 719 wirdnicht erhoben. Der Hersteller hat aber schweißtechnische Verantwortung für die Fertigung und muss des-halb Grundkenntnisse der schweißtechnischen Qualitätsanforderungen für die jeweils erforderliche Ferti-gungsüberwachung besitzen. Diese Verantwortung kann auch auf von ihm ausgesuchte, geeignete Perso-nen

übertragen werden. Die Verantwortung für die Erfüllung der geforderten, schweißtechnischen Qualität mussschriftlich festgelegt sein.

Der Betrieb muss über geprüfte Schweißer nach DIN EN 287 und/oder geprüfte Bediener von vollmechani-sierten oder automatisierten Schweißanlagen nach DIN EN 1418 verfügen.

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Stand: 11.10.2004

Eine Zertifizierung kann mit einer Betriebsprüfung zur Erteilung von Eignungsnachweisen oder Zulassungen(DIN 18800-7, DIN 6700-2, DIN 4113, DIN 4099) gleichzeitig beantragt werden (Ausnahme). In diesem Fallist ein ergänzendes Kurzfrageblatt mit dem Antrag zur Erteilung des Eignungsnachweises auszufüllen.Der Antrag kann aber auch separat, unabhängig von einem Eignungsnachweis, gestellt werden (Normalfall).

3. Zertifizierungsablauf

Mit Ausnahme des umfassenden Audits bei der Zertifizierung nach DIN EN 729-2, entspricht die Vorge-hensweise der Zertifizierung weitgehend dem Ablauf der Erteilung von Eignungsnachweisen oder anderenHerstellerqualifikationen. Die Unterlagen sind vorher einzureichen (z.B. ausführlicher Fragenkatalog, An-trag).

Bei der Zertifizierung nach DIN EN 729-2 wird eine Checkliste zugrunde gelegt.

Das Audit im Betrieb beginnt mit einem Einführungsgespräch mit der Geschäftsführung und dem QM-Verantwortlichen. Das eingeführte QM-System ist an einem typischen Beispiel des Fertigungsprozessesnachzuweisen. Hierbei sind die Anforderungen der Norm zu belegen. Die Auditierung wird auf die einzelnenqualitätsrelevanten Bereiche durch eine Begehung und Einsichtnahme von Unterlagen, Gespräche mit Mit-arbeitern, ausgedehnt. Die Struktur und Verantwortungsbereiche müssen erkennbar sein (z.B. Organi-gramm).

Die Betriebsprüfung und/oder das Audit ist vom Unternehmen sorgfältig vorzubereiten. Die erforderlichenUnterlagen müssen zur Einsichtnahme vorliegen. Die zuständigen Mitarbeiter müssen unterrichtet und an-wesend sein.

Abschlußbesprechung:

Audit-Bericht mit evtl. Festlegungen (Auflagen), Festlegung des Zertifizierungszeitraumes, Antragstellungund Zeitraum zur Wiederholung.

4. Rückfragen und Antragstellung

Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV DuisburgNiederlassung der GSI mbHAbt. QualitätssicherungBismarckstraße 8547057 Duisburg

Telefon: (0203) 3781-448Telefax: (0203) 3781-350

oder im Internet: www.slv-duisburg.de

Antragsformulare erhalten Sie bei schriftlicher oder telefonischer Anfrage unter der Adresse:

Sollten Sie weitere Rückfragen zum Zertifizierungsablauf und/oder zum Zertifizierungsumfang haben, wen-den Sie sich bitte an unsere Herren Loos (Durchwahl 37 81-498) oder Klotzki (Durchwahl 37 81-436).

\\\\ALF13\\VOL1\\USER\\SEKRETAR\\SLV_info\\729INFOA.DOC

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